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....Das mit dem AF und den Blenden hab ich probiert aber da regt sich nix...
Hausratversicherung? Privathaftpflicht des "Schädigers" zuständig?
War so mein Gedankengang.
Eine Regulierung über die Hausratversicherung geht bei dieser Schadensursache nicht, die Privathaftpflicht des Schädigers könnte diesen Unfall aber durchaus abdecken.
Na ja, die Definition Unfall könnte auch ein Tisch sein, der bei Sturm über 63 kmh umgefallen ist
War jetzt nicht so ganz ernst gemeint![]()
BTW: War das Objektiv seitens der Brennweite her an einer DX- Kamera praktikabel?
War das Objektiv beim Sturz an der Kamera? Wenn ja, würd' ich mal den einen oder anderen Gedanken daran verschwenden, dass das Kamerabajonett einen Klatsch abbekommen hat...und das wäre grob unlustig, das würde nämlich im schlimmsten Falle eine Dezentrierung aller angesetzten Objektive nach sich ziehen..