Also der Gesichtsbalken reicht in jeder Zeitschrift und jeder Zeitung zur rechtlich einwandfreien Anonymisierung aus ... so auch hier.
Grüße und schöne Photos
Klaus
Dem kann ich leider nicht vollständig zustimmen oder bist die beruflich ein Anwalt für Medienrecht?
Lese Dir bitte mal diesen
Artikel durch, da steht zum Thema unkenntlichmachen:
-Zitat-:
Muss ich alle auf dem Foto erkennbaren Personen um Erlaubnis fragen oder unkenntlich machen?
Sofern eine Person in der Szene herausgestellt ist, bedarf es der Einwilligung dieser Person. Etwas anderes gilt bei Menschenmengen.
Eine Einwilligung ist nicht erforderlich bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Ganz entscheidet ist hierbei, dass nicht eine einzelne Person, sondern die Menschenansammlung im Vordergrund steht und diese einen Eindruck von der Veranstaltung vermittelt.
Da man bereits für die Herstellung der Fotografie die Einwilligung benötigt, ist die Frage nach dem Unkenntlichmachen zweitrangig. Falls keine Einwilligung vorliegt und das Foto veröffentlicht werden soll, ist die Person unkenntlich zu machen.
Die Unkenntlichmachung muss derart erfolgen, dass der Abgebildete keinen begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne erkannt werden.
Die Unkenntlichmachung muss in vielen Fällen daher über einen einfachen schwarzen Balken im Gesicht hinausgehen, da der Abgebildete unter Umständen auch durch weitere Merkmale seiner Erscheinung erkannt werden kann.
-Zitat Ende-
Und deshalb finde ich dieses Streetfoto rechtlich bedenklich denn anhand der Frisur und Statur können diese Personen von Bekannten erkannt werden !!
Aus diesem Grunde würde ich so ein Foto niemals veröffentlichen, es sei denn, es handelt sich um Verwandte oder Bekannte die mir ausdrücklich eine Veröffentlichung im WWW erlaubt haben.
Aber im Endeffekt muss das jeder selber entscheiden und ggf mit den Konsequenzen leben.