Eule
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Also 320,- für das 24-70mm, da kann man echt nicht meckern und am besten gleich noch eines auf Lager legen. 
Grüße,
Eule
Grüße,
Eule
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ich hab' den Transaktionsabbruch abgelehnt. Das hat die nicht davon abgehalten, das Geld zurückzuerstatten. Ich kann auf Vertragerfüllung pochen (habe ich getan). Die widerum können dies unter der Begründung "Irrtum" anfechten. Aussichtslos.
Hallo,
Du kannst problemlos auf die Kamera bestehen. Selbst wenn Sie wegen Irrtums anfechten, steht Dir als Schadensersatz das sog. "negative Interesse" zu. Das ist in Deinem Falle exakt der angebotene Rabatt. Da sie die Kamera nachwievor im Sortiment haben, kein Problem.
Auf keinen Fall abwimmeln lassen.
Gruß Ingo
Ich mache mir keine größeren Hoffnungen, dank §119 BGB.
Trotzdem vielen Dank für Deinen Rat.
Gruß,
Oz
Hallo Oz,
wenn nach §119 angefochten wird, dann hast Du einen Schadensersatzanspruch gem. §122 BGB.
Viele Grüße
Ingo
Bevor man einen Rechtsstreit androht, oder gar führt, mal ganz höflich und freundlich ....
Mannomann,
vielleicht kommt noch einer auf den Gedanken eine Verfassungsklage einzuleiten.
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen,Verstehe ich nicht, der Fotomarkt des Foveon ist so klein das man dies straff organisieren könnte.
Leica schafft es doch auch und hat keine Probleme mit Überproduktion.
Eigentlich sehr schade, die Produkte sind so gu
( hab mir auch ein 8-16 bestellt)
Dementsprechend werden die Leute auch auf andere Produkte von Sigma aufmerksam