Fakten ? Sonst Stammtischgeplauder !
Die KSK ist eine normale Sozialversicherung, eben für künstlerische Berufe (wer Zugangsberechtigt ist regelt das Sozialgesetzbuch) - bei der der Bund den "Arbeitgeberanteil" übernimmt und die darüber hinaus günstige Konditionen bietet. Die Versicherung umfaßt Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für einen Beitragssatz von:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2010 beträgt 19,9 %.
Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2010 bei 14,9 %.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2010 bei Elterneigenschaft 1,95 % und bei Kinderlosen 2,20 %
..... wobei der Bund den "Arbeitgeberanteil übernimmt, d.h. der "Künstler" hat einen Anteil von ca. 18,5% - allerdings bezogen auf ein Mindesteinkommen von 325 € monatlich. Wenn ein "Künstler" also wenig verdient bringen Ihn die Beiträge nicht um (runde 65 €) , wenn er Kohle macht zahlt er wie jeder andere auch. Als Freiberufler der freiwillig in der KV versichert ist kommt man auf 300 € mntl (nur KV + Pflege), auch wenn man nix verdient - hier liegt das zugrunde gelegte Mindesteinkommen irgendwo knapp über 1800 €.
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Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
"Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich. "
"Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen erzielen werden. "
"Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienstes oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde. Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet "
"Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten"
"Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwertersozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen" .......... "Für das Jahr 2008 beläuft er sich auf 4,9 %, für 2009 auf 4,4 %, für 2010 auf 3,9 % und im Jahr 2011 liegt er ebenfalls bei 3,9 %"
Und was bedeutet "nie etwas rausbekommen"? Die KSK ist eine reine Verwaltungsstelle die sich ausschließlich um die Zahlungen kümmert, versichert bin ich in einer ganz normalen Kasse (AOK, BKK, Innungskasse, ...) und die behandelt den "Künstler" bezüglich ihrer Leistung wie jeden anderen Versicherten auch