Hallo zusammen,
schwieriges Thema!
Rechtlich ist man nur dann "einwandfrei" aus der Bredullie, wenn entweder ....
1) mehr als 3 Personen eindeutig zu erkennen sind
2) Die erkennbare Person nicht "bildbestimmend" ist.
Eindeutig ausgenommen sind:
a) Massenveranstaltungen, bei denen jeder damit zu rechnen hat, abgelichtet zu werden.
b) Prominete, für die eingeschränkte Persönlichkeitsrechte gelten.
c) Jeder, der sich selber "willentlich" zur Schau stellt und somit selber aktiv exponiert.
Das ist jetzt die rechtliche Seite.
Für meinen persönlichen Geschmack (also sehr subjektiv:ausrufezeichen

spielt es eine wichtige Rolle, ob derjenige/diejenige von dem Photo weiß und erkennbar vielleicht NICHT abgelichtet werden will.
Merke ich, dass jemand nicht abgelichtet werden will und bei meinem Photo "bildgestaltend" gewesen wäre, verzichte ich auf die Aufnahme ... ich bin kein Sensationsknipser.
Wird mit einem Photo Geld verdient, so wäre es nach meiner Ansicht mehr als fair, denjenigen/diejenige um Einverständnis zu bitten u. ggfls. zu beteiligen.
Bei dem o. gezeigten Bild sehe ich es als eher unwahrscheinlich an, dass der Mann unbemerkt photographiert wurde ... dazu ist die Brennweite der Aufnahme wohl zu gering. Wenn also Einvernehmlichkeit zwischen Motiv und Photographen bestand, dann ist auch eigentlich nicht mit juristischem Ärger zu rechnen. Sicher kann man aber nur sein, wenn man einen unterschriebenen Zettel in der Hand hat.
Äußerste Vorsicht!!! Aufnahmen von Minderjährigen!!!
Die können sowas weder selber entscheiden noch ist deren Einverständnis ohne Bestätigung der Erziehungsberechtigten juristisch reliabel.:ausrufezeichen:
Ich bin einerseits sehr für die Wahrung von Privatssphäre, andererseits verstehe ich die gängige Jurisdiktion absolut nicht mehr. Wie kann es eigentlich verboten sein, Menschen abzubilden, so, wie sie sich selber aktiv in der ÖFFENTLICHKEIT zeigen und sehen lassen?? Voll bekleidet und in keiner wirklich peinlichen Lage??
Wie können Richter solchem Abschaum auch noch recht geben, der sich bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit seiner Gespielin hat "erwischen" (also blitzen) lassen?? Das Photo zeigt die Realität und die Wahrheit. Beides sollte weit über den "Persönlichkeitsrechten" bestimmter Kreaturen stehen.
Wenn ich dann auch noch an anderer stelle lesen muss, dass sich bestimmte Zoos herausnehmen meinen zu können, das Photographieren der Tiere zu untersagen?? Sorry, ... nicht mehr meine Welt ... kann ich nicht mehr verstehen .... UNSINN!
Zur Sache
Der Photograph/die Photographin muss die Rechtefrage an einem Photo verantworten. Aus meiner Sicht (vgl. unsere AGBs) ist das Photo oben nicht zu beanstanden .. verstößt nicht gegen eine Forenregel oder den guten Geschmack .... aus meiner Sicht also in Ordnung.
Grüße und schöne Photos
Klaus