smile, schwieriges Thema ...
1 von öffentlichem Grund aus darfst Du alles und jeden fotografieren, allerdings ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Hubsteiger (ein tolles Privathaus von öffentlichem Grund aus ist ok, die knutschende Mutter im Schlafzimmerfenster des gleichen Hauses allerdings nicht.... smile)
2 auf nicht öffentlichem Grund brauchst Du eigentlich immer eine Erlaubnis (also streng genommen auch in Zoos oder im Schloßpark)
3 private Nutzung (ohne Veröffentlichung !), ziemlich einfach .... Du darfst, allerdings vorsicht bei Menschen und vor allem Kindern (!),
4 gewerbliche Nutzung (und da fallen Veröffentlichungen und Wettbewerbe auch drunter !) gilt es zu beachten : Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte
Markenrechte, so ein Porsche im Hintergrund oder ein erkennbares Markenkleidungsstück kann Dir im Falle einer Veröffentlichung ganz gewaltig Ärger einbringen (die Abmahnanwälte sind teuer), gleiches gilt fürs Urheberrecht - also beleuchteter Eifelturm, Louvre und diverse andere Bauwerke oder dem Urheberrecht unterliegende Dinge (es gibt da ganze Listen drüber) bedürfen der Erlaubnis. Bei Persönlichkeitsrechten ist im gewerblichen Bereich immer ein Modelrelease nötig - der überwiegende Teil der Streetfotografen steht eigentlich mit 1,5 Beinen im Knast ! Anders sieht es aus wenn die Menschlein Beiwerk sind, in größeren Gruppen abgebildet werden oder hinsichtlich der Bildaussage unwesentlich sind - hier darf man eigentlich, befindet sich allerdings in einer Grauzone (ist also vom jeweiligen Richter abhängig ..... smile).
Um das ganze nicht zu einfach zu machen gibts noch den redaktionellen Bereich (Tagespresse, also Bilder mit tagesaktuellem Inhalt), hier ist auch ohne Modelrelease wesentlich mehr möglich. Wenn ich also zB einen Strassenmusikanten ablichte und das Bild erscheint in einem Artikel in der Tagespresse (Bericht über Markt, Stadtfest oder sonst was in dieser Art) ist das ok, nicht ok ist es dieses Bild in einem Wettbewerb oder als Kalenderbild zu vermarkten.
Die Rechtsprechung in diesen Bereichen ist fliessend, zum Leidwesen der Fotografen werden die Beschränkungen allerdings immer mehr und eigentlich können nur noch Natur- und Tierfotografen straffrei Ihre Bilder veröffentlichen. Ansonsten gilt wie immer, wo kein Kläger ist auch kein Richter oder Neudeutsch No Risk No Fun