Wen oder was darf ich fotografieren?

Sonnenschein13

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Habe da mal ne Frage:
Wie sieht es eigentlich bei sowas aus: ich photographiere Menschen in einer Situation in der Öffentlichkeit, Ehepaar vorm Haus, Pärchen auf der Parkbank, etc., also weniger wie 5.
Muß ich dann vorher evtl. nachher den Modelvertrag aus der Tasche reißen, um solche Bilder zeigen (veröffentlichen) zu dürfen?
(Kommerziell steht natürlich auf einem anderen Blatt und ist auf alle Fälle genehmigungspflichtig.)
 

Chris

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Also laut meines wissen ist es grundsätzlich untersagt in Privates Gelände ohne Einwilligung rein zu Fotografieren.
Da benötigt man in den meisten Fällen eine Genehmigung.

Personen usw. im privaten Gelände sieht es genauso aus, wegen Recht am eigenen Bild und eben dann noch der Punkt mit dem Privatgelände.

In der öffentlichkeit ist es schon schwieriger, da hier "nur" eine Definition besteht, die besagt, daß es kein Problem ist Personen ohne Erlaubnis Zu Fotografieren, wenn diese keinen wesentlichen Bestandteil, bzw. die Bildwirkung nich wesentlich bestimmen.
Auch sollte man darauf achten, keine Person direkt in Szene zu sezen sondern wenn dann Gruppen mit ablichten.

Genauer kann ich dir das leider nicht sagen, da ich auch erst am einlesen bin mit dem ganzen Kram.

Achja, Filmstars, Politiker usw. fallen wieder unter eine eigene Gesetzgebung ;)

Sollte ich hierbei falsch liegen, bitte ich mich doch bitte sogleich zu berichtigen.

LG Chris

ps.: Wenn du auf der Sicheren Seite sein möchtest frag einfach um Erlaubnis, in den wenigsten fällen werden die Leute das ablehnen, so jedenfalls meine Erfahrung bisher.
 

Eyvindur

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smile, schwieriges Thema ...

1 von öffentlichem Grund aus darfst Du alles und jeden fotografieren, allerdings ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Hubsteiger (ein tolles Privathaus von öffentlichem Grund aus ist ok, die knutschende Mutter im Schlafzimmerfenster des gleichen Hauses allerdings nicht.... smile)

2 auf nicht öffentlichem Grund brauchst Du eigentlich immer eine Erlaubnis (also streng genommen auch in Zoos oder im Schloßpark)

3 private Nutzung (ohne Veröffentlichung !), ziemlich einfach .... Du darfst, allerdings vorsicht bei Menschen und vor allem Kindern (!),

4 gewerbliche Nutzung (und da fallen Veröffentlichungen und Wettbewerbe auch drunter !) gilt es zu beachten : Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte

Markenrechte, so ein Porsche im Hintergrund oder ein erkennbares Markenkleidungsstück kann Dir im Falle einer Veröffentlichung ganz gewaltig Ärger einbringen (die Abmahnanwälte sind teuer), gleiches gilt fürs Urheberrecht - also beleuchteter Eifelturm, Louvre und diverse andere Bauwerke oder dem Urheberrecht unterliegende Dinge (es gibt da ganze Listen drüber) bedürfen der Erlaubnis. Bei Persönlichkeitsrechten ist im gewerblichen Bereich immer ein Modelrelease nötig - der überwiegende Teil der Streetfotografen steht eigentlich mit 1,5 Beinen im Knast ! Anders sieht es aus wenn die Menschlein Beiwerk sind, in größeren Gruppen abgebildet werden oder hinsichtlich der Bildaussage unwesentlich sind - hier darf man eigentlich, befindet sich allerdings in einer Grauzone (ist also vom jeweiligen Richter abhängig ..... smile).

Um das ganze nicht zu einfach zu machen gibts noch den redaktionellen Bereich (Tagespresse, also Bilder mit tagesaktuellem Inhalt), hier ist auch ohne Modelrelease wesentlich mehr möglich. Wenn ich also zB einen Strassenmusikanten ablichte und das Bild erscheint in einem Artikel in der Tagespresse (Bericht über Markt, Stadtfest oder sonst was in dieser Art) ist das ok, nicht ok ist es dieses Bild in einem Wettbewerb oder als Kalenderbild zu vermarkten.

Die Rechtsprechung in diesen Bereichen ist fliessend, zum Leidwesen der Fotografen werden die Beschränkungen allerdings immer mehr und eigentlich können nur noch Natur- und Tierfotografen straffrei Ihre Bilder veröffentlichen. Ansonsten gilt wie immer, wo kein Kläger ist auch kein Richter oder Neudeutsch No Risk No Fun