Bestimmungen - Hersteller-Garantie
Nur gültig für Produkte, die ordnungsgemäß in das jeweilige Land des Wohnsitzes des Besitzers eingeführt wurden. Weltweite Hersteller-Garantie der SIGMA Japan Corporation, 2-4-16 Kuriki, Asao-ku, Kawasaki-shi, Kanagawa 215-8530 Japan.
Für dieses Produkt gewährt die Firma SIGMA gegenüber dem Verbraucher unbeschadet der im jeweiligen Land des Kaufs bestehenden gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelrechte eine selbständige Hersteller-Garantie von einem Jahr ab Erstverkaufsdatum zu folgenden Bedingungen:
• Sollte das Produkt während der Garantiezeit infolge eines Material- oder Herstellungsfehler Mängel aufweisen, wird es von uns kostenfrei nach unserem Ermessen repariert oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzt.
• Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hersteller-Garantie ist der Nachweis des Kaufdatums durch die Vorlage der Original-Kaufquittung (Kassendruck) in Verbindung mit der vom Händler vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Original-SIGMA-Garantiekarte.
• Die Garantieleistung muß von einer SIGMA werkseigenen Reparaturwerkstatt oder einer autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt werden, an die das beanstandete Gerät frei einzusenden ist. Kosten für Reparaturen, die von nicht SIGMA autorisierten Werkstätten vorgenommen wurden, werden nicht erstattet.
• Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen, die durch Bedienung entgegen den Vorschriften der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Behandlung, Stoß, Fall oder Verunreinigung, durch z. Bsp. Feuchtigkeit, Sand, Staub, Schmutz oder ausgelaufene Batterien entstanden sind.
• Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstanden oder vergrößert wurden.
• Die Garantie umfaßt nicht die Reparatur, Wartung oder den Ersatz von Teilen, deren Beschädigung bzw. Abnutzung eine regelmäßige Folge des normalen Gebrauchs ist.
• Die Garantie erlischt, wenn am Produkt Veränderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers vorgenommen wurden.
• Kein Garantieanspruch besteht auch, wenn Modelbezeichnung und/oder Seriennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Von der Garantie werden nur diejenigen SIGMA-Produkte umfaßt, für die diese Garantiekarte ausgegeben wurde. SIGMA haftet auf Schadensersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen, insbesondere nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aber nicht hierauf beschränkt. Der Garantieanspruch umfaßt insbesondere nicht einen Ersatzanspruch wegen zerstörter Filme, nutzlos aufgewendeter Entwicklungskosten, Datenverlust, Batterien, Reisekosten, Verdienstausfall, Honorare oder sonstige, in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgeschäden.
Sämtliche weitergehenden Zusagen, insbesondere übernommene Garantien, die ausdrücklich oder konkludent von Dritten abgegeben wurden, binden uns nicht, sondern nur denjenigen, der die weitergehende Zusage abgeben hat.
Soweit der Käufer das SIGMA-Produkt als Verbraucher im Sinne des Gesetzes erworben hat, werden die hieraus entstehenden, eventuell länderspezifischen, gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer durch diese Hersteller-Garantie nicht eingeschränkt.
Wichtige Hinweise
Bewahren Sie die Garantiekarte sorgfältig auf. SIGMA haftet nicht für deren Verlust und stellt keine Duplikate aus.
Senden Sie das Produkt im Falle einer notwendigen Reparatur bitte bruchsicher verpackt mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung sowie ausgefüllter Garantiekarte, Kaufbeleg und ggfs. Demobildern an den zuständigen Service Ihres Landes. Achten Sie hierbei in Ihrem eigenen Interesse bitte auf eine ausreichende Versicherung der Sendung.
SIGMA akzeptiert ausschließlich freie Einsendungen. Sofern Sie Ihr Gerät unfrei einsenden möchten, schicken Sie es bitte an Ihren Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, Ihren Lieferanten.
Sollte SIGMA feststellen, daß für ein eingesandtes Gerät nach diesen Garantiebedingungen kein Anspruch auf eine kostenfreie Service-Leistung besteht, wird dies dem Kunden unter Angabe der voraussichtlichen Reparaturkosten mitgeteilt. Erteilt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen einen entsprechenden Reparaturauftrag, wird das Gerät unrepariert an ihn zurück gesandt.
Stand: 1. März 2006
.....die Garantiekarten werden freilich zugelegt, Produkt ist in D. gekauft .... es ist kein Grund zu Panik.... die Garanti ist auch für ein X Käufer giltig, wenn die gesetzliche Garantie noch besteht.... Unter uns, die Firma wäre schön ungeschickt, wenn so was, wie du hier uns zeigts, macht....
"Diese Garantie ist nicht übertragbar. Von der Garantie werden nur diejenigen SIGMA-Produkte umfaßt, für die diese Garantiekarte ausgegeben wurde. SIGMA haftet auf Schadensersatz nur aufgrund zwingender....."
Lg,
Arno