Waldschrat
- Beiträge
- 9.447
...
Wie soll ich Stadttrampel auf ein Waldgesetz kommen.
Was die sich alles einfallen lassen macht einen doch Kirre...
...
Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften ..........
Das Entscheidende ist doch die Quintessenz: Die "missliebigen" Vorschriften sind hier grundsätzlich zunächst mal auf Deiner Seite bzw. auf unserer Seite als Natur-Freunde und Natur-Fotografen.
Wenn es sich nicht um ein bestelltes Feld im Frühjahr/Sommer, ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, oder umzäuntes Gelände handelt, ist es absolut legitim und gesetzlich verbrieftes Recht (s.O.), sich dort jederzeit frei zu bewegen, egal wem das betreffende Gelände gehört.
Achtsamkeit, Freundlichkeit und Rücksicht machen natürlich trotzdem Sinn...
In diesem Sinne: Schöne Ausflüge!

