Danke Wolfgang für den Link,
kann mich nur Ulli anschließen.
Bin selber geringumfänglich im Bereich der Rechtspflege tätig und muss L*A*B dahingehend widersprechen, dass zwar in Streitfällen erstinstanzlich RAW-Dateien oft dokumentengleich behandelt werden, aber bei Zweifelsfortbestand auch diese gutachterlich geprüft werden (Situation, Kamera, Objektiv), da verfälschende Synchronisationen mit Drittgeräten sehr wohl möglich sind und zudem RAW-Dateien oft gar nicht zur Verfügung stehen. Klaus_R verbringt einen gut Teil seiner Freizeit in diesem Bereich



. Ohne weitere Spitzfinigkeiten in die Normalität zu erheben, denke ich, dass die Informationen aus diesem Link durchaus die wichtigsten Fragen beantworten. Das der Anwalt seine Pfründe dabei sichern will, ist sein gutes Recht. Kontaktaufnahme zur Problemklärung vorab ist selbstverständlich immer vorab weiterer Schritte der beste Weg. Teuer wirds erst, wenn man die Stolperfallen nicht besachtet. Also weiterhin Freude am Fotografieren
wünscht euch Jens